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UPDATE: Trainingsstart 2022

UPDATE: Trainingsstart 2022

Nachdem wir die Situation jetzt soweit abklären konnten, wird der Trainingsstart für dieses Jahr mit Dienstag, 25. Jänner 2022 festgelegt.

Wie schon Ende 2021 gilt auch für den aktuellen Trainingsstart:

  • 2G für alle
  • Maskenpflicht beim Betreten des Gebäudes
  • Contact-Tracing in der Halle
  • Trainingsteilnehmer limitiert auf 25

Für Kinder gilt wie bisher auch der Ninja-Pass als ordentlicher Nachweis – bitte unbedingt zum Training mitbringen – wir werden entsprechende Kontrollen vornehmen.

TRAININGSUPDATE: Lockdown Ende

TRAININGSUPDATE: Lockdown Ende

Mit Ende des Lockdowns hat uns die Stadt Kufstein auch wieder das Training in der Halle erlaubt.

Somit dürfen wir – unter Auflagen – heute mit dem Training starten.

Hier die Auflagen im Detail:

  • Zugang zu der Halle haben lediglich die Sportler
  • 2G Regel gilt
  • Kinder & Jugendliche —> Ninja Pass (bitte vorweisen)
  • Contact-Tracing

Desweiteren endet heute die Anmeldefrist für die Teilnahme an der diesjährigen Weihnachtsfeier.

Auch hier gilt die 2G Regel entsprechend den behördlichen Vorgaben. Bitte unbedingt spätestens HEUTE Bescheid geben wer dabei ist 🙂

Trainingsstart 2021

Nach einer langen, leider durch Corona erzwungenen, Trainingspause starten wir mit Dienstag 14. September 2021 in die neue Trainingssaison.

Corona zwingt uns jedoch auch weiterhin zu einigen Auflagen, welche durch die zuständigen Behörden entsprechend definiert sind / wurden.

Um somit einen sicheren Trainingsbetrieb gewährleisten zu können sind folgende Regeln OHNE AUSNAHME einzuhalten:

  • – Bei Betreten der Trainingshalle sind die Hände zu desinfizieren;
  • – Zutritt zu den Trainingsräumlichkeiten (einschließlich Umkleidekabine & Duschen) gilt die 3-G Regel
    • — für Kinder gilt hierbei der von der Schule ausgestellte “Ninja-Pass”
  • – Trainingsteilnehmer sind ausnahmslos zu registrieren, eine entsprechende Liste liegt beim Training auf
  • – Es sind KEINE Zuschauer zugelassen, für Begleitpersonen von Minderjährigen gilt die 3-G-Regel

Haltet Euch bitte ausnahmslos an die oben Regeln um einen weiteren Trainingsbetrieb sicherzustellen.

Als COVID-19 Beauftragter fungiert der Obmann des Vereins, Anton Seissl – Kontaktdaten liegen bei der Sportstätte auf bzw. werden diese dort bekannt gegeben.